Bericht zum 10. Abendsymposium des Instituts für Insolvenz- und Sanierungsrecht (ISR) und der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz und Sanierungsrecht e.V.
Am Donnerstag, den 29.06.2017, fand das zehnte Abendsymposium des Instituts für Insolvenz- und Sanierungsrecht statt. Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld) und Prof. Dr. Christoph Thole (Universität zu Köln) berichteten über ihr Projekt „ESUG-Evaluation“ und ermunterten zu einer regen Teilnahme an den Befragungen. Bei dem Projekt handelt es sich um ein im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführtes Forschungsvorhaben. Projektleiter sind neben den beiden Referenten Prof. Dr. Stephan Madaus (Universität Halle), Prof. Dr. Detlef Sack (Universität Bielefeld) und Heinz Schmidt (WBDat GmbH/Verlag INDat GmbH Köln). Das Forschungsvorhaben soll bis zum 30.04.2018 abgeschlossen sein.
Die Inhalte der Untersuchung werden durch die vom BMJV vorgegebenen Forschungsfragen umgrenzt, wobei aber auch die damit zusammenhängenden praxisrelevanten Fragestellungen Berücksichtigung finden können. Im Wesentlichen sind folgende vier Themenkomplexe Forschungsgegenstand: Der Einfluss der Gläubiger auf die Insolvenzverwalterauswahl, die Einbeziehung der Anteilsrechte in den Insolvenzplan, die Einführung des Schutzschirmverfahrens und Fragen der Gerichtsorganisation.
Die Evaluation setzt sich aus vier Komponenten zusammen. Zunächst erfolgt eine statistische Analyse der ca. 1.600 bislang durchgeführten ESUG-Verfahren. Einen wesentlichen Bestandteil bildet sodann die strukturierte Befragung mittels eines Online-Fragebogens, an der sämtliche Personen, die in irgendeiner Funktion an ESUG-Verfahren beteiligt sind, teilnehmen können. Dort besteht die Gelegenheit, über die bisherigen praktischen Erfahrungen mit den neuen Regelungen zu berichten und diese zu bewerten. Die Referenten hoffen auf eine rege Teilnahme sämtlicher Akteure, um repräsentative Ergebnisse zu erzielen. Erste Einladungen wurden bereits über die jeweiligen Berufsverbände verteilt. Alle sonstigen Adressaten der Umfrage können unter www.esug-evaluation.de einen Zugangscode für das Forschungsvorhaben anfordern. Einen weiteren Baustein der Evaluation bildet die eingehende Auswertung der bisherigen Rechtsprechung und Literatur. Die Ergebnisse dieser drei Komponenten sollen schließlich durch das Studium von 15 ausgewählten Gerichtsakten und ergänzende Experteninterviews validiert werden.
Das Vorhaben fand unter den anwesenden Teilnehmern der Veranstaltung großes Interesse und wurde mit den Referenten rege diskutiert. Erörtert wurde beispielsweise die Problematik der berufsrechtlichen Schweigepflicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Befragung oder an den Experteninterviews. Einige Teilnehmer kritisierten, dass die Forschungsleitfragen des deutschen Bundestags, an denen das Forschungsvorhaben ausgerichtet ist, wesentliche praxisrelevante Probleme nicht unmittelbar erfassen. Die Referenten konnten aber versichern, bei der Erarbeitung des Fragenkatalogs auch die Brennpunkte jenseits der Forschungsleitfragen berücksichtigt zu haben.
Nun bleibt abzuwarten, ob bzw. in welchem Umfang die ESUG-Evaluation konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf zutage fördert. Eine Frage wird aber wohl offen bleiben müssen: Erfüllt das ESUG seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Erleichterung der (nachhaltigen) Sanierung von Unternehmen?