Bericht 28.09.2022
Herbstsymposium des Instituts für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Bericht über das Herbstsymposium des Instituts für Insolvenz- und Sanierungsrecht 2022
Am 28.09.2022 veranstaltete das Institut für Insolvenz- und Sanierungsrecht (ISR) im Haus der Universität ein Herbstsymposium zu dem Thema „Herausforderungen – Insolvenz- und Sanierungspraxis im Dschungel neuer Technologien und unbequemer Gesetze“. Wie schon im letzten Jahr fand die Veranstaltung im Hybrid-Format statt.
Der erste Teil des Symposiums widmete sich den Unterthemen Blockchain, Token, Smart Contracts und deren Relevanz für Insolvenzverfahren.
Prof. Dr. Michael Beurskens verschaffte den Teilnehmern mit seinem Vortrag zunächst einen guten Überblick über die technischen Hintergründe einer Blockchain sowie über die verschiedenen Arten von Token und Smart Contracts und wies auf die Fragen hin, die sich im Fall einer Insolvenz ergeben.
Im zweiten Vortrag befasst RA Dr. Marc d’Avoine sich mit der Frage, wie mit Kryptowerten in Krise und Insolvenz umzugehen ist, und zeigt Lösungsansätze für die Praxis auf. Im Mittelpunkt standen dabei die Fragen der Massezugehörigkeit von Kryptowerten und deren Verwertung. Im Weiteren Schritt ging d’Avoine auf die Hintergründe und Auswirkungen von Insolvenzen von Kryptoanbietern ein. Einen Schwerpunkt bildeten steuerrechtliche Fragen, die im Anschluss an den Vortragsteil weiter diskutiert wurden.
Im Anschluss an die stärkende Kaffeepause fand der zweite Teil des Herbstsymposiums zu dem Unterthema „Brennpunkt Geldwäsche – Risiken und Compliance“ statt.
Mit dem ersten Vortrag bot RA Prof. Dr. Jürgen Wessing eine Einführung in den Straftatbestand der Geldwäsche. Er untersuchte zunächst die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 261 StGB und erläuterte in einem zweiten Schritt etwaige Strafbarkeitsrisiken für Insolvenzverwalter. Der Vortrag mündete in einen Ausblick auf die geplanten Neuerungen des Geldwäscherechts.
Zum Abschluss widmete sich Paul Muschiol, HSBC Deutschland, der Frage, auf welche konkreten Bereiche des Insolvenzverfahrens sich die Geldwäsche auswirken kann. Last not least wurde den Teilnehmern eine Checkliste an die Hand gegeben, an der sich Insolvenzverwalter orientieren können, um nicht Gefahr zu laufen, mit einer möglichen Geldwäsche in Verbindung gebracht zu werden.
Trotz der „unbequemen Themen“ stießen alle Vorträge auf viel Zuspruch im Auditorium. Fazit: Die Befassung mit diesen Fragestellungen hat sich gelohnt!